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Art. II LorbBlErl

(1)

Das Silberne Lorbeerblatt ist ein Ehrenzeichen. Es wird als Auszeichnung für herausragende sportliche Leistungen auf internationaler Ebene verliehen.

(2)

Bei der Wertung der Leistung wird ein strenger internationaler Maßstab angelegt.

(3)

Die oder der Auszuzeichnende erhält neben dem Ehrenzeichen eine Verleihungsurkunde.

(4)

Bei der Auszeichnung einer Mannschaftsleistung erhält die Mannschaft eine vergrößerte Ausführung des Silbernen Lorbeerblattes und eine Verleihungsurkunde.

Erlass über die Stiftung des Silbernen Lorbeerblattes · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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