Unzulässigkeit der Änderung eines Landpachtvertrags durch das Landwirtschaftsgericht
Ein Antrag nach § 593 Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs auf Änderung eines anzuzeigenden Landpachtvertrags ist nur zulässig, wenn der Vertrag angezeigt worden ist.
Landpachtverkehrsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle