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§ 5a LStHVDV

Ablehnung der Eintragung

Wird die Eintragung einer Beratungsstelle oder der Leitung einer Beratungsstelle in das elektronische Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine abgelehnt, gilt § 4 entsprechend.

Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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