§ 23 LuftBO
Verwendung des Luftfahrzeugs
Ein Luftfahrzeug darf nur in Übereinstimmung mit dem im Lufttüchtigkeitszeugnis eingetragenen Verwendungszweck (Kategorie) betrieben werden.
Betriebsordnung für Luftfahrtgerät · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle