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§ 31 LuftBO

Flugdurchführungsplan

Bei Flügen nach Instrumentenflugregeln hat der Luftfahrzeugführer einen Flugdurchführungsplan zu erstellen, aus dem ersichtlich ist, daß der Flug ordnungsgemäß vorbereitet wurde und sicher durchgeführt werden kann.

Betriebsordnung für Luftfahrtgerät · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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