AdvoCite

§ 36 LuftBO

Überwachung

Der Unternehmer ist verpflichtet, den Flugbetrieb zu überwachen. Das Verfahren der Überwachung bedarf der Zustimmung der Aufsichtsbehörde.

Betriebsordnung für Luftfahrtgerät · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved