Gesetze › LuftBODV 4 › 4. Abschnitt Bußgeld- und Schlußvorschriften § 18 LuftBODV 4 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Vierte Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (Ausrüstung und Betrieb von Heißluftballonen und Heißluft-Luftschiffen) · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 17 Ordnungswidrigkeiten