Gesetze › LuftFzgG › Erster Teil Vorschriften für Luftfahrzeuge, die in die Luftfahrzeugrolle eingetragen sind› Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften über das Registerpfandrecht an einem Luftfahrzeug § 2 LuftFzgG Ein Registerpfandrecht kann auch für eine zukünftige oder eine bedingte Forderung bestellt werden. Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 1 § 3