AdvoCite

§ 58 LuftFzgG

Steht dem Eigentümer eine Einrede zu, durch welche die Geltendmachung des Registerpfandrechts dauernd ausgeschlossen wird, so kann er verlangen, daß der Gläubiger das Registerpfandrecht aufgibt.

Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved