AdvoCite

§ 73 LuftFzgG

Werden Ersatzteile, auf welche das Registerpfandrecht sich nach § 71 erstreckt, verschlechtert oder den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft zuwider aus dem Lager entfernt, so steht dies einer Verschlechterung des Luftfahrzeugs gleich.

Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved