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LuftGerPV
Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Zuständige Stellen
- § 3Einzelstückprüfung
- § 4Anerkennung der Musterprüfung anderer Stellen
- § 5Anerkennung der Herstellungsnachweise anderer Stellen
- § 6Anerkennung der Nachweise anderer Stellen über die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit
- § 7Genehmigung von Kleinbetrieben
- § 8Behebung von Mängeln des Musters
Zweiter Abschnitt Entwicklung und Herstellung
- § 9Musterprüfung und Stückprüfung
- § 10Luftsportgerät
- § 11Nicht musterzulassungspflichtiges Luftsportgerät
Dritter Abschnitt Instandhaltung
Vierter Abschnitt Schlussvorschriften