AdvoCite

Anlage 17C LuftPersVDV 2

Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftschiffführern (zu § 20)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 236 - 238

Allgemeine Einführung Eignung und Ansehen eines Fluglehrers stehen und fallen mit seiner Persönlichkeit, seinem fliegerischen Können und seinem theoretischen, insbesondere technischen Wissen in allen mit der Luftfahrt zusammenhängenden Fragen und Problemen. Flugschüler werden immer aus verschiedenen Bildungskreisen mit verschiedenen Wissensgrundlagen und mit verschiedener geistiger sowie körperlicher Veranlagung kommen. Ihr ganzes Vertrauen, sorgfältig ausgebildet zu werden, setzen sie in ihren Fluglehrer. Um dieses Vertrauensverhältnis herzustellen, ist es daher unerlässlich, von dem ausbildenden Fluglehrer gute theoretische Kenntnisse zu fordern und ihn mit der Pädagogik, Methodik und Systematik so vertraut zu machen, dass er befähigt ist, sein Wissen in geeigneter Form an den Flugschüler weiterzugeben. Er muss in der Lage sein, alle mit der fliegerischen Tätigkeit verbundene Zusammenhänge zu erkennen, sie zu erläutern und die notwendigen Hinweise und Hilfestellung zu geben. Seine Kenntnisse in allen Fachgebieten müssen so vertieft sein, dass er für die praktische Flugdurchführung entsprechenden Unterricht erteilen kann. In seiner Verantwortung liegt es, die Erziehung umsichtiger und verantwortungsvoller Luftschiffführer zu gewährleisten. Der Schwerpunkt der theoretischen Ausbildung zum Erwerb einer Berechtigung zur praktischen Ausbildung für Luftschiffführer liegt in der Vermittlung der erforderlichen methodischen und didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten für das Lehren des Lernens. Darüber hinaus sind im Rahmen der theoretischen Ausbildung aufbauend auf soliden Grundkenntnissen vertiefende Kenntnisse in allen Bereichen der theoretischen Ausbildung zum Erwerb einer Berechtigung für Luftschiffführer zu vermitteln. PÄDAGOGIK IN DER FLUGAUSBILDUNG Allgemeines

  1. -

    Anforderungen an einen Fluglehrer hinsichtlich seines Charakters, seiner Persönlichkeit seines Verhaltens und seines Auftretens

  2. -

    Verantwortung des Fluglehrers, gesetzliche und ethische Verpflichtung

  3. -

    Vertrauensverhältnis zwischen Lehrer und Schüler

  4. -

    erzieherischer Einfluss auf den Flugschüler

  5. -

    Abstellen von Überheblichkeit oder mangelndem Selbstvertrauen

  6. -

    gegenseitige Achtung und Kameradschaft

  7. -

    Einwirken auf ideelle Einstellung zur Luftfahrt

  8. -

    Erziehung zur Flugdisziplin

  9. -

    Ursachen von Flugfehlern, die im Extremfall zur Ablösung führen können, sind

    1. –

      Luftkrankheit

    2. –

      Angstgefühl

    3. –

      Mangel an fliegerischem Gefühl

    4. –

      verkrampfte Steuerführung

    5. –

      Mangel an Einfühlungs-, Schätzungs-, Reaktions- und Konzentrationsvermögen

    6. –

      mangelnde Übersicht und Belastbarkeit

    7. –

      mangelndes Orientierungs- und räumliches Vorstellungsvermögen

    8. –

      mangelnde Aufmerksamkeitsgabe und Lernfähigkeit

    9. –

      Komplexe

    10. –

      mangelnder Lernwille

    11. –

      zu niedriges Intelligenzniveau

    12. –

      charakterliche Mängel

    13. –

      Disziplinlosigkeit

  10. -

    Suchen nach Möglichkeiten, die Ursachen erkannter Fehler zu beeinflussen

  11. -

    Fehleransprache während des Fluges und Auswertung nach Beendigung des Fluges

  12. -

    Prüfungsbefangenheit

  13. -

    Einflussnahme des Fluglehrers auf die Einstellung und das Verhalten des Flugschülers während des Prüfungsfluges

  14. -

    Fliegerische Beurteilung

Methodik und Systematik

  1. -

    der Lehrende

  2. -

    der Lernende

  3. -

    der Lehrgegenstand bzw. Lehrstoff

  4. -

    Vorbereitung und Gliederung des Unterrichts

  5. -

    Lehrtechnik

  6. -

    richtiges Ansprechen des Flugschülers

  7. -

    Erwecken seiner Aufmerksamkeit

  8. -

    Vertrautmachen des Schülers mit dem Ausbildungsplan

  9. -

    Einheitlichkeit der Ausbildung in Bezug auf Inhalt und Methode

  10. -

    sinnvolle Reihenfolge der Übungen unter Berücksichtigung des Ausbildungsstandes

  11. -

    Kontinuität der Ausbildung

  12. -

    Häufigkeit der Wiederholungen

  13. -

    Bekanntgabe und Erklärung der jeweiligen Übungen vor dem Fluge

  14. -

    Das Lehren des Fliegens und der Korrekturtechnik unter Anwendung des Lehrtextes im Fluge

  15. -

    Synchronisation des gesprochenen Wortes zur Flugbewegung

  16. -

    Nachbesprechung und ergänzende Erklärungen nach dem Fluge

  17. -

    Übernahme und Übergabe der Steuerung im Fluge

  18. -

    Unterteilung des Ausbildungsprogramms in die Abschnitte

    1. -

      bis zum ersten Alleinflug

    2. –

      Vertiefung des Erlernten und Weiterbildung nach dem ersten Alleinflug

    3. –

      Vorbereitung auf den Prüfungsflug, insbesondere aller Maßnahmen zur Durchführung des Navigationsfluges

  19. -

    Aufsichtspflicht des Fluglehrers bei Alleinflügen des Auszubildenden

  20. -

    Erziehung zur Selbstkritik und Selbstkontrolle

THEORETISCHER FLUGUNTERRICHT UND FLUGLEHRERUNTERRICHT Allgemeine Einweisungen

  1. -

    Vertrautmachen mit dem Startplatz und seinen Einrichtungen

  2. -

    Sicherheitsbestimmungen

  3. -

    allgemeine Vorschriften

  4. -

    Hinweise zur Erklärung des Luftschiffes

  5. -

    Flughandbuch

  6. -

    Klarliste

Umfassender Unterricht

  1. -

    Erklärungen der Einweisungen und Flugübungen

  2. -

    Aerodynamische/aerostatische und technische Zusammenhänge

  3. -

    Gebrauch von Verfahrens- und Klarlisten

        1. Anmerkung:

          Der Unterricht ist so zu gestalten, dass der Anwärter die Beziehungen der einzelnen Vorgänge zueinander kennen lernt, sie gedanklich erfasst, um sie später als Fluglehrer an den Auszubildenden weitergeben zu können.

  4. -

    Methoden der Vermittlung der Nutzung von Funknavigationshilfen

Erarbeitung eines Lehrtextes

  1. -

    Erarbeitung eines Ausbildungsablaufplanes mit folgenden Punkten:

    1. –

      Ausbildungsthema

    2. –

      Ausbildungsziel

    3. –

      Ausbildungsform

    4. –

      Ausbildungsverfahren

    5. –

      Ausbildungsmittel

    6. –

      Zeitbedarf

    7. –

      Ablauf

    8. –

      Stoffgliederung

    9. –

      Teilziele

  2. -

    Hilfsmittel etc.

  3. -

    organisatorische Maßnahmen

  4. -

    Nachbereitung

Verhalten in besonderen Fällen

  1. -

    Gründe für technische Unregelmäßigkeiten und Möglichkeiten für ihre Beseitigung

  2. -

    Fehlfunktionen von Anlagen und Instrumenten

  3. -

    Funkausfall

Verhalten in Notfällen und Notverfahren

  1. -

    Feuer an Bord

  2. -

    Verhalten bei Verlust der Orientierung und bei Antreffen von Schlechtwetterlagen

  3. -

    Notlandungen

  4. -

    Verhalten nach einer Notlandung

Zweite Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal (Anwendungsbestimmungen für die Ausbildung und Prüfung für den Erwerb von Lizenzen und Berechtigungen für Luftfahrer gemäß der Verordnung über Luftfahrtpersonal) · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved