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Anlage 8B LuftPersVDV 2

Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Luftschiffführer (zu § 11)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 142 - 143

Flugausbildung auf Luftschiffen Flugvorbereitung, Flugplanung, Transport-/Verlegungsplanung für Bodenmannschaft

  1. -

    Außen- und Innenkontrolle nach Klarliste

  2. -

    Anlassen der Triebwerke

  3. -

    Überprüfung der Triebwerke und Systeme

Ablegen vom Mast und Manöver am Boden

  1. -

    Start

  2. -

    Normales Startverfahren

  3. -

    Notstartverfahren

  4. -

    Start mit simuliertem Triebwerksausfall

Steigflug

  1. -

    Einhaltung der sicheren Steigflugbahn und Flugparameter

  2. -

    Übergang zum Horizontalflug

  3. -

    Steigflug bis auf „Prallhöhe“ und Flug in „Prallhöhe“

Flugübungen

  1. -

    Horizontalmanöver und stationärer Horizontalflug

  2. -

    Kurvenflug

  3. -

    Kurvenflug mit konstantem Radius um eine feste Landmarke

  4. -

    Orientierung, einschließlich Kleinorientierung, Koppelnavigation

  5. -

    Windbestimmung

  6. -

    Beobachtung und Beurteilung der Wetterbedingungen und deren Entwicklung

  7. -

    Einhaltung vorgegebener Flugbahnparameter nach Instrumenten

  8. -

    Fliegen auf vorgegebenen Kursen über Grund nach Sicht

  9. -

    Standortbestimmung mit Hilfe von Funknavigationsinstrumenten

  10. -

    Führung des Flugdurchführungsplanes

Bestimmung der statischen Schwere im Flug und Trimmung

  1. -

    Bestimmung der Überhitzung („Superheat“)

  2. -

    Beurteilung der Massen von Ballast, Kraftstoff, Feuchtigkeit auf der Hülle

  3. -

    Rechnerische Ermittlung der statischen Schwere (Faustformeln)

  4. -

    „Erfliegen“ der statischen Schwere

Sinkflug

  1. -

    Normaler Sinkflug

  2. -

    Notsinkflug

Anflug

  1. -

    Einordnung in den Flugplatzverkehr

  2. -

    Anflug mit simuliertem Triebwerkausfall

Landungen

  1. -

    mit unterschiedlicher statischer Schwere (einschließlich Schwere < 0)

  2. -

    mit simuliertem Triebwerkausfall

Bodenmanöver/ Anlegen an den Mast/ Sicherung des Luftschiffes Sprechfunkverkehr Gebrauch der Klarlisten Kommunikation und Zusammenwirken mit der Bodenmannschaft Notverfahren

  1. -

    Triebwerksbrand/-ausfall

  2. -

    Rauch/Feuer im Führerraum/Passagierkabine/Frachtraum

  3. -

    Systemausfälle (Hüllendrucksystem, Hydrauliksystem, Elektrik, Instrumente, etc)

  4. -

    „Free ballooning“ (Ausfall der gesamten Antriebsanlage)

  5. -

    Notablassen des Traggases nach Notlandung und Evakuierung der Passagiere/Besatzung (Bergerolle)

Anmerkung: Alle Elemente der Flugausbildung sind auch Bestandteil der Nachtflugausbildung. Anmerkung: Abweichungen von den oben genannten Ausbildungsinhalten aufgrund bauartbedingter Besonderheiten der in der Ausbildung verwendeten Luftschiffmuster werden mit dem Ausbildungshandbuch genehmigt.

Zweite Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal (Anwendungsbestimmungen für die Ausbildung und Prüfung für den Erwerb von Lizenzen und Berechtigungen für Luftfahrer gemäß der Verordnung über Luftfahrtpersonal) · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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