Die Reichsregierung hat zur Durchführung des Ersten Abkommens zur Vereinheitlichung des Luftprivatrechts (Reichsgesetzbl. II S. 1039) das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Gesetz zur Durchführung des Ersten Abkommens zur Vereinheitlichung des Luftprivatrechts · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle