Gesetze › LuftSiSchulV › Abschnitt 6 Schulungen von Sprengstoffspürhunden, Hundeführern und des Sprengstoffspürhunde-Teams § 26 LuftSiSchulV Schulungsnachweis Nach erfolgreichem Abschluss einer der Schulungen nach § 25 Absatz 1 bis 3 erteilt der Ausbilder einen entsprechenden Schulungsnachweis. Luftsicherheits-Schulungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 25 Schulungsumfang und Schulungsinhalt § 27 Wiederholungsschulung