Die auf den Artikel 5 bis 8 beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnungen können auf Grund der jeweils einschlägigen Ermächtigung durch Rechtsverordnung geändert oder aufgehoben werden.
Elftes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle