Gesetze › LuftvKflAusbV › Abschnitt 3 Schlussvorschrift § 18 LuftvKflAusbV Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. August 2017 in Kraft. Luftverkehrskaufleuteausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 17 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung Anlage (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Luftverkehrskaufmann und zur Luftverkehrskauffrau