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§ 1 LuftVStAbsenkV

Steuersätze 2012

Als Folge der Einbeziehung des Luftverkehrs in den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten werden die Steuersätze des § 11 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Gesetzes für das Jahr 2012 abgesenkt. Die Steuer beträgt je Fluggast für Flüge mit einem Zielort

  1. 1.
    in einem Land der Anlage 1 zu diesem Gesetz7,50 Euro,
  2. 2.
    in einem Land der Anlage 2 zu diesem Gesetz23,43 Euro,
  3. 3.
    in anderen Ländern42,18 Euro.

Luftverkehrsteuer-Absenkungsverordnung 2012 · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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