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§ 1 LuftVStAbsenkV

Steuersätze 2021

Unter Einbeziehung des Luftverkehrs in den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten werden die Steuersätze des § 11 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Gesetzes für das Jahr 2021 abgesenkt. Die Steuer beträgt je Fluggast für Flüge mit einem Zielort

  1. 1.
    in einem Land der Anlage 1 zu dem Gesetz:12,88 Euro,
  2. 2.
    in einem Land der Anlage 2 zu dem Gesetz:32,62 Euro,
  3. 3.
    in anderen Ländern:58,73 Euro.

Luftverkehrsteuer-Absenkungsverordnung 2021 · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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