Die Verkehrszulassung wird von dem Luftfahrt-Bundesamt erteilt. Die Verkehrszulassung der Luftsportgeräte wird von dem vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Beauftragten erteilt.
Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle