Gesetze › LuKrFrühErkV § 8 LuKrFrühErkV Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2024 in Kraft. Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 7 Qualitätssicherung Anlage (zu § 4 Absatz 1 Satz 1) Anforderungen an den Computertomographen, den Befundarbeitsplatz und die Durchführung der Untersuchung sowie an die Software zur computerassistierten Detektion