Gesetze › LwAusbStEignV § 4 LwAusbStEignV Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 3 Ausnahmeregelungen