AdvoCite

§ 2 LwAusglAbgV

Für die Entstehung der Angleichungszollschuld steht die Abfertigung zur bleibenden Zollgutverwendung der Abfertigung zum freien Verkehr gleich.

Verordnung über die Erhebung einer Ausgleichsabgabe zur Sicherung der deutschen Landwirtschaft · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved