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LWLogAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik
Erster Teil Gemeinsame Vorschriften
- § 1Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
- § 2Ausbildungsdauer
- § 3Zielsetzung der Berufsausbildung
- § 4Ausbildungsplan
- § 5Berichtsheft
- § 6Fortsetzung der Berufsausbildung
Zweiter Teil Vorschriften für den Ausbildungsberuf Fachlagerist/Fachlageristin
Dritter Teil Vorschriften für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Lagerlogistik
Vierter Teil Schlussvorschriften