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§ 19 MalerLackAusbV

Prüfungsbereiche des Teiles 2

Die Gesellenprüfung findet in der Fachrichtung Energieeffizienz- und Gestaltungstechnik in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

  1. 1.

    Ausführen eines Kundenauftrags,

  2. 2.

    Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen an Außenflächen von Bauten oder Anlagen sowie deren jeweiligen Bestandteilen,

  3. 3.

    Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen an Innenflächen von Bauten oder Anlagen und deren Bestandteilen sowie

  4. 4.

    Wirtschafts- und Sozialkunde.

Maler- und Lackiererausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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