§ 19 MalerLackAusbV
Prüfungsbereiche des Teiles 2
Die Gesellenprüfung findet in der Fachrichtung Energieeffizienz- und Gestaltungstechnik in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
Ausführen eines Kundenauftrags,
- 2.
Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen an Außenflächen von Bauten oder Anlagen sowie deren jeweiligen Bestandteilen,
- 3.
Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen an Innenflächen von Bauten oder Anlagen und deren Bestandteilen sowie
- 4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.
Maler- und Lackiererausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle