§ 27 MalerLackAusbV
Prüfungsbereiche des Teiles 2
Die Gesellenprüfung findet in der Fachrichtung Kirchenmalerei und Denkmalpflege in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
Ausführen eines Kundenauftrags,
- 2.
Durchführen von Maßnahmen zur Instandhaltung und Rekonstruktion an historischen Objekten,
- 3.
Durchführen von Maßnahmen zur Reproduktion an historischen Objekten sowie
- 4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.
Maler- und Lackiererausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle