Die Gesellenprüfung besteht aus den Teilen 1 und 2.
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Teil 1 findet am Ende des vierten Ausbildungshalbjahres statt. Teil 2 am Ende der Berufsausbildung. Den jeweiligen Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.
Maler- und Lackiererausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle