§ 1 MaschFüAusbV
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Maschinen- und Anlagenführer/Maschinen- und Anlagenführerin wird staatlich anerkannt.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer/zur Maschinen- und Anlagenführerin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle