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§ 6 MaurerBetonbMstrV

Situationsaufgabe

(1)

Die Situationsaufgabe vervollständigt den Qualifikationsnachweis für das Maurer- und Betonbauer-Handwerk.

(2)

Als Situationsaufgabe sind die nachstehend aufgeführten Arbeiten auszuführen:

  1. 1.

    eine vorgegebene Bau- oder Bauhilfskonstruktion herstellen oder vervollständigen,

  2. 2.

    vorgegebene Baustoffe, Bau- oder Bauhilfskonstruktionen überprüfen und beurteilen; Fehler und Mängel an einer Konstruktion bestimmen und Ergebnis dokumentieren, Lösungsmöglichkeiten aufzeigen.

(3)

Als Baustoffe, Bau- oder Bauhilfskonstruktionen kommen insbesondere in Betracht:

  1. 1.

    Frischbeton und Frischmörtel,

  2. 2.

    Zuschlag für Mörtel und Beton,

  3. 3.

    Bewehrungen,

  4. 4.

    Gründungen,

  5. 5.

    Entwässerungskanäle, Entwässerungsleitungen, Dränung,

  6. 6.

    Baukörper aus Steinen, Beton und Stahlbeton,

  7. 7.

    Bauwerksabdichtungen, Wärme-, Schall- und Brandschutz,

  8. 8.

    Schornsteine,

  9. 9.

    feuerfestes Mauerwerk,

  10. 10.

    Baugrubensicherungen,

  11. 11.

    Schalungen und Lehrgerüste,

  12. 12.

    Baustellensicherungen,

  13. 13.

    Arbeits- und Schutzgerüste.

(4)

Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen der Arbeiten nach Absatz 2 gebildet.

Maurer- und Betonbauermeisterverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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