Parteien des Vermittlungsverfahrens können nur ein registrierter Anbieter mautdienstbezogener Leistungen und eine für die Erhebung einer Maut in Bund und Ländern jeweils zuständige Behörde sein.
Mautdienst-Vermittlungsverfahrens-Verordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle