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§ 5 MautVvfV

Beisitzer

Nach Einleitung des Verfahrens fordert die Vermittlungsstelle die Parteien auf, jeweils einen Beisitzer zu benennen und benachrichtigt die jeweils andere Partei über den benannten Beisitzer.

Mautdienst-Vermittlungsverfahrens-Verordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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