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§ 31 MbBO

Tauglichkeit

Betriebsbediensteten, die infolge des Einflusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder infolge geistiger oder körperlicher Mängel in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben behindert sind, ist es verboten, im sicherheitsrelevanten Betriebsbereich tätig zu werden.

Magnetschwebebahn-Bau- und Betriebsordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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