Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem Meeresbodenbergbaugesetz erhebt das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der Anlage.
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Auslagen werden gesondert nach Maßgabe des Bundesgebührengesetzes erhoben.
Besondere Gebührenverordnung Meeresbodenbergbau · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle