Gesetze › MBPlG § 2e MBPlG Bauaufsichtsbehörde Das Eisenbahn-Bundesamt ist Bauaufsichtsbehörde für Betriebsanlagen von Magnetschwebebahnen. Magnetschwebebahnplanungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 2d Rechtsbehelfe § 3 Vorarbeiten