Gesetze › MBPolVDVDV › Teil 3 Ausbildung und Prüfungen› Abschnitt 3 Prüfungen› Unterabschnitt 1 Zwischenprüfung § 28 MBPolVDVDV Zeitpunkt Die Zwischenprüfung findet am Ende der Grundausbildung statt. Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 27 Fachrangpunktzahlen, Fachnoten und Ausbildungsabschnittsrangpunktzahlen § 29 Prüfungsamt