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§ 6 MBPolVDVDV
Festlegungen des Bundespolizeipräsidiums
Das Bundespolizeipräsidium legt in Verwaltungsvorschriften fest:
- 1.
die Inhalte der Teile des Auswahlverfahrens,
- 2.
den Ablauf der einzelnen Teile,
- 3.
die Bewertungs- und Gewichtungssystematik bei der Feststellung des Gesamtergebnisses,
- 4.
die Mindestanforderungen für die einzelnen sportlichen Leistungstests der Prüfung der körperlichen Leistungsfähigkeit sowie
- 5.
die jeweilige Mindestpunktzahl, die erforderlich ist
- a)
für das Bestehen eines einzelnen Teilabschnitts des schriftlichen oder des mündlichen Teils,
- b)
für das Bestehen der Prüfung der körperlichen Leistungsfähigkeit und
- c)
für das Bestehen des gesamten Auswahlverfahrens.
- a)
Die Festlegungen können vor dem Beginn des Auswahlverfahrens oder vor jedem Teil erfolgen.
Das Bundespolizeipräsidium kann die Bewertungssystematik im laufenden Auswahlverfahren für jeden Teil ändern.