§ 2 MeßEinhG
Gesetzliche Einheiten im Meßwesen
Gesetzliche Einheiten im Meßwesen sind
- 1.
die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 festgesetzten Einheiten,
- 2.
dezimale Teile und Vielfache dieser Einheiten, die mit den nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 festgesetzten Vorsätzen bezeichnet sind.
Einheiten- und Zeitgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle