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§ 8 MeßEinhG

Zuständige Behörden

Die Landesregierungen oder die von ihnen bestimmten Stellen bestimmen die für die Durchführung dieses Gesetzes zuständigen Behörden, soweit nicht die Physikalisch-Technische Bundesanstalt zuständig ist.

Einheiten- und Zeitgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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