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Anlage 2 MedFAngAusbV
(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten/zur Medizinischen Fachangestellten - Zeitliche Gliederung -
(Fundstelle: BGBl. I 2006, 1106 - 1108)
A.
Während der gesamten Ausbildungszeit– 1. bis 36. Ausbildungsmonat –
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen
- 1.4
Gesetzliche und vertragliche Bestimmungen der medizinischen Versorgung, Lernziel a,
- 1.5
Umweltschutz,
- 8.1
Assistenz bei ärztlicher Diagnostik, Lernziel a,
sind während der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln.
B.
Vor der Zwischenprüfung– 1. bis 18. Ausbildungsmonat –
(1) In einem Zeitraum von zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen
- 1.1
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziele a bis d,
- 1.2
Stellung des Ausbildungsbetriebes im Gesundheitswesen; Anforderungen an den Beruf, Lernziele a und b,
- 1.3
Organisation und Rechtsform des Ausbildungsbetriebes, Lernziele a bis c,
- 1.4
Gesetzliche und vertragliche Bestimmungen der medizinischen Versorgung, Lernziel b,
- 2.1
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Lernziele a, b und d,
- 5.1
Betriebs- und Arbeitsabläufe, Lernziel b,
zu vermitteln.
In einem Zeitraum von vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen
- 1.4
Gesetzliche und vertragliche Bestimmungen der medizinischen Versorgung, Lernziel c,
- 2.2
Maßnahmen der Arbeits- und Praxishygiene, Lernziele b bis d und f,
- 2.3
Schutz vor Infektionskrankheiten, Lernziel c,
- 5.1
Betriebs- und Arbeitsabläufe, Lernziele c und d,
- 5.2
Qualitätsmanagement, Lernziele a und e,
- 5.3
Zeitmanagement, Lernziele a, b und d,
- 6.3
Abrechnungswesen, Lernziel d,
- 7.1
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel c,
- 7.2
Dokumentation, Lernziele c und d,
- 7.3
Datenschutz und Datensicherheit,
- 8.1
Assistenz bei ärztlicher Diagnostik, Lernziel g,
- 8.2
Assistenz bei ärztlicher Therapie, Lernziel b,
- 10.
Handeln bei Not- und Zwischenfällen, Lernziele a und b,
zu vermitteln.
In einem Zeitraum von vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen
- 2.1
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Lernziel c,
- 2.2
Maßnahmen der Arbeits- und Praxishygiene, Lernziel a,
- 2.3
Schutz vor Infektionskrankheiten, Lernziel b,
- 4.2
Beraten von Patienten und Patientinnen, Lernziel a,
- 5.1
Betriebs- und Arbeitsabläufe, Lernziel f,
- 5.4
Arbeiten im Team, Lernziele b und d,
- 5.5
Marketing, Lernziel c,
- 6.1
Verwaltungsarbeiten,
- 6.2
Materialbeschaffung und -verwaltung, Lernziele a bis c und e,
- 6.3
Abrechnungswesen, Lernziel b,
- 7.1
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel b,
- 8.1
Assistenz bei ärztlicher Diagnostik, Lernziel d,
- 8.2
Assistenz bei ärztlicher Therapie, Lernziele g und j,
- 8.3
Umgang mit Arzneimitteln, Sera und Impfstoffen sowie Heil- und Hilfsmitteln, Lernziel a,
- 9.
Grundlagen der Prävention und Rehabilitation, Lernziel f,
- 10.
Handeln bei Not- und Zwischenfällen, Lernziel f,
zu vermitteln.
In einem Zeitraum von fünf bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen
- 2.2
Maßnahmen der Arbeits- und Praxishygiene, Lernziel e,
- 2.3
Schutz vor Infektionskrankheiten, Lernziel a,
- 3.1
Kommunikationsformen und -methoden, Lernziele b und c,
- 4.1
Betreuen von Patienten und Patientinnen, Lernziel c,
- 7.1
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel a,
- 8.1
Assistenz bei ärztlicher Diagnostik, Lernziel b,
- 8.2
Assistenz bei ärztlicher Therapie, Lernziele d und e,
- 9.
Grundlagen der Prävention und Rehabilitation, Lernziele a und e,
zu vermitteln.
C.
Nach der Zwischenprüfung– 19. bis 36. Ausbildungsmonat –
(1) In einem Zeitraum von fünf bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen
- 2.1
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Lernziel e,
- 3.1
Kommunikationsformen und -methoden, Lernziel e,
- 4.1
Betreuen von Patienten und Patientinnen, Lernziele a, b, f und g,
- 5.1
Betriebs- und Arbeitsabläufe, Lernziele a und e,
- 5.2
Qualitätsmanagement, Lernziel b,
- 6.3
Abrechnungswesen, Lernziel c,
- 8.1
Assistenz bei ärztlicher Diagnostik, Lernziel f,
- 8.2
Assistenz bei ärztlicher Therapie, Lernziele a, h und i,
- 9.
Grundlagen der Prävention und Rehabilitation, Lernziel c,
- 10.
Handeln bei Not- und Zwischenfällen, Lernziele c und d,
zu vermitteln.
In einem Zeitraum von vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen
- 1.2
Stellung des Ausbildungsbetriebes im Gesundheitswesen; Anforderungen an den Beruf, Lernziele c und d,
- 1.4
Gesetzliche und vertragliche Bestimmungen der medizinischen Versorgung, Lernziel d,
- 3.1
Kommunikationsformen und -methoden, Lernziele a und d,
- 3.2
Verhalten in Konfliktsituationen,
- 4.1
Betreuen von Patienten und Patientinnen, Lernziele d und e,
- 4.2
Beraten von Patienten und Patientinnen, Lernziele b bis d,
- 5.2
Qualitätsmanagement, Lernziele c und d,
- 6.3
Abrechnungswesen, Lernziele a und f,
- 7.2
Dokumentation, Lernziel a,
- 8.1
Assistenz bei ärztlicher Diagnostik, Lernziele c, e und h,
- 8.2
Assistenz bei ärztlicher Therapie, Lernziele c und f,
- 8.3
Umgang mit Arzneimitteln, Sera und Impfstoffen sowie Heil- und Hilfsmitteln, Lernziele b bis d,
- 9.
Grundlagen der Prävention und Rehabilitation, Lernziel d,
- 10.
Handeln bei Not- und Zwischenfällen, Lernziel e,
zu vermitteln.
In einem Zeitraum von vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen
- 1.1
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziel f,
- 1.3
Organisation und Rechtsform des Ausbildungsbetriebes, Lernziel d,
- 5.4
Arbeiten im Team, Lernziele a und c,
- 5.5
Marketing, Lernziel b,
- 6.2
Materialbeschaffung und -verwaltung, Lernziele d und f,
- 6.3
Abrechnungswesen, Lernziel e,
- 7.2
Dokumentation, Lernziel b,
- 9.
Grundlagen der Prävention und Rehabilitation, Lernziele b, g und h,
zu vermitteln.
In einem Zeitraum von zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen
- 1.1
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziel e,
- 5.3
Zeitmanagement, Lernziele c, e und f,
- 5.5
Marketing, Lernziel a,
- 7.1
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel d,
zu vermitteln.