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Anlage 2 MedInfoFAngAusbV

(zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste - Zeitliche Gliederung -

(Fundstelle: BGBl. I 1998, S. 1267 - 1275, 2426, bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

        1. Fachrichtung Archiv

          Erstes Ausbildungsjahr

(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen

  1. 1.1

    Stellung, Rechtsform, Organisation und Aufgaben,

  2. 1.2

    Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele a bis d,

  3. 1.3

    Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

  4. 1.4

    Umweltschutz,

  5. 4

    Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele a und b,

zu vermitteln.

(2)

In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition

  1. 2

    Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel a,

in Verbindung mit den Berufsbildpositionen

  1. 3

    Kommunikation und Kooperation, Lernziel d,

  2. 4

    Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c, e und l,

  3. 5

    Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,

zu vermitteln.

(3)

In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition

  1. 2

    Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel b,

in Verbindung mit den Berufsbildpositionen

  1. 4

    Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel d,

  2. 5

    Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel d,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

  1. 5

    Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,

fortzuführen.

        1. Zweites Ausbildungsjahr

(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition

    1. II.1)

      1.1

      1. Übernahme von Schriftgut und anderen Informationsträgern, Lernziel a,

in Verbindung mit den Berufsbildpositionen

    1. I.2)

      4

      1. Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele g bis k,

    2. I.

      6

      1. Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziel a,

zu vermitteln. ---------- 1) Abschnitt II 2) Abschnitt I

(2)

In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition

  1. II.

    1.1

      1. Übernahme von Schriftgut und anderen Informationsträgern, Lernziel d,

in Verbindung mit den Berufsbildpositionen

  1. I.

    3

      1. Kommunikation und Kooperation, Lernziele e und f,

  2. I.

    5

      1. Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a und c,

  3. II.
      1. 1.2

        Erschließung, Lernziele c und e,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

  1. I.

    1.3

      1. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

  2. I.
      1. 1.4

        Umweltschutz,

  3. I.

    4

      1. Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel d,

  4. I.

    5

      1. Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und d,

fortzuführen.

(3)

In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition

  1. I.

    2

      1. Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel d,

in Verbindung mit den Berufsbildpositionen

  1. I.

    3

      1. Kommunikation und Kooperation, Lernziel b,

  2. II.
      1. 1.3

        Technische Bearbeitung und Aufbewahrung, Lernziele a, c und d,

  3. II.
      1. 1.4

        Informationsvermittlung und Benutzungsdienst, Lernziel d,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

  1. I.

    4

      1. Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c und l,

  2. I.

    5

      1. Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele e und f,

fortzuführen.

        1. Drittes Ausbildungsjahr

(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition

  1. II.

    1.1

      1. Übernahme von Schriftgut und anderen Informationsträgern, Lernziele b und c,

in Verbindung mit den Berufsbildpositionen

  1. I.

    4

      1. Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel f,

  2. II.
      1. 1.3

        Technische Bearbeitung und Aufbewahrung, Lernziel b,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

  1. II.

    1.1

      1. Übernahme von Schriftgut und anderen Informationsträgern, Lernziele a und d,

fortzuführen.

(2)

In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition

  1. I.

    2

      1. Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel c,

in Verbindung mit der Berufsbildposition

  1. II.

    1.2

      1. Erschließung, Lernziele a, b und d,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

  1. I.

    1.3

      1. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

  2. I.
      1. 1.4

        Umweltschutz,

  3. I.

    3

      1. Kommunikation und Kooperation, Lernziele e und f,

  4. I.

    5

      1. Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, d, e und f,

  5. II.
      1. 1.2

        Erschließung, Lernziel e,

fortzuführen.

(3)

In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen

  1. I.

    1.2

      1. Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziel e,

  2. II.
      1. 1.4

        Informationsvermittlung und Benutzungsdienst, Lernziele a, b, c und e,

in Verbindung mit den Berufsbildpositionen

  1. I.

    3

      1. Kommunikation und Kooperation, Lernziele a, c und g,

  2. I.

    6

      1. Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziele b und c,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

  1. I.

    3

      1. Kommunikation und Kooperation, Lernziele e und f,

fortzuführen.

      1. Fachrichtung Bibliothek

        1. Erstes Ausbildungsjahr

(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen

  1. 1.1

    Stellung, Rechtsform, Organisation und Aufgaben,

  2. 1.2

    Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele a bis d,

  3. 1.3

    Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

  4. 1.4

    Umweltschutz,

  5. 4

    Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele a und b,

zu vermitteln.

(2)

In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition

  1. 2

    Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel a,

in Verbindung mit den Berufsbildpositionen

  1. 3

    Kommunikation und Kooperation, Lernziel d,

  2. 4

    Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c, e und l,

  3. 5

    Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,

zu vermitteln.

(3)

In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition

  1. 2

    Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel b,

in Verbindung mit den Berufsbildpositionen

  1. 4

    Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel d,

  2. 5

    Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel d,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

  1. 5

    Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,

fortzuführen.

        1. Zweites Ausbildungsjahr

(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition

    1. I.1)

      2

      1. Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel d,

in Verbindung mit den Berufsbildpositionen

    1. I.

      3

      1. Kommunikation und Kooperation, Lernziel e,

    2. I.

      4

      1. Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel i,

    3. I.

      5

      1. Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a und c,

  1. II.2)
      1. 2.1

        Erwerbung,

  2. II.
      1. 2.2

        Erschließung, Lernziel a,

zu vermitteln. ---------- 1) Abschnitt I 2) Abschnitt II

(2)

In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition

  1. I.

    3

      1. Kommunikation und Kooperation, Lernziel b,

in Verbindung mit den Berufsbildpositionen

  1. I.

    3

      1. Kommunikation und Kooperation, Lernziel f,

  2. I.

    4

      1. Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel k,

  3. I.

    6

      1. Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziel a,

  4. II.
      1. 2.4

        Benutzungsdienst und Informationsvermittlung, Lernziele a bis d,

zu vermitteln.

(3)

In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition

  1. I.

    4

      1. Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele g und h,

im Zusammenhang mit der Berufsbildposition

  1. II.

    2.3

      1. Bearbeitung von Medien, Bestandspflege

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

  1. I.

    1.3

      1. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

  2. I.
      1. 1.4

        Umweltschutz,

  3. I.

    4

      1. Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c bis e,

  4. I.

    5

      1. Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und d bis f,

fortzuführen.

        1. Drittes Ausbildungsjahr

(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition

  1. II.

    2.2

      1. Erschließung, Lernziele b bis d,

in Verbindung mit den Berufsbildpositionen

  1. I.

    2

      1. Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel c,

  2. I.

    4

      1. Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel f,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

  1. I.

    1.3

      1. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

  2. I.
      1. 1.4

        Umweltschutz,

  3. I.

    5

      1. Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel c,

  4. II.
      1. 2.1

        Erwerbung, Lernziel c,

  5. II.
      1. 2.2

        Erschließung, Lernziel a,

  6. II.
      1. 2.3

        Bearbeitung von Medien, Bestandspflege, Lernziel d,

fortzuführen.

(2)

In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition

  1. II.

    2.4

      1. Benutzungsdienst und Informationsvermittlung, Lernziele e, h und i,

in Verbindung mit der Berufsbildposition

  1. I.

    3

      1. Kommunikation und Kooperation, Lernziele a, c und g,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

  1. I.

    5

      1. Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel c,

  2. II.
      1. 2.1

        Erwerbung, Lernziel c,

  3. II.
      1. 2.2

        Erschließung, Lernziel a,

fortzuführen.

(3)

In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition

  1. II.

    2.4

      1. Benutzungsdienst und Informationsvermittlung, Lernziele f und g,

in Verbindung mit den Berufsbildpositionen

  1. I.

    1.2

      1. Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziel e,

  2. I.

    6

      1. Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziele b und c,

zu vermitteln.

      1. Fachrichtung Information und Dokumentation

        1. Erstes Ausbildungsjahr

(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen

  1. 1.1

    Stellung, Rechtsform, Organisation und Aufgaben,

  2. 1.2

    Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele a bis d,

  3. 1.3

    Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

  4. 1.4

    Umweltschutz,

  5. 4

    Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele a und b,

zu vermitteln.

(2)

In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition

  1. 2

    Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel a,

in Verbindung mit den Berufsbildpositionen

  1. 3

    Kommunikation und Kooperation, Lernziel d,

  2. 4

    Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c, e und l,

  3. 5

    Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,

zu vermitteln.

(3)

In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition

  1. 2

    Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel b,

in Verbindung mit den Berufsbildpositionen

  1. 4

    Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel d,

  2. 5

    Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel d,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

  1. 5

    Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,

fortzuführen.

        1. Zweites Ausbildungsjahr

(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition

    1. II.1)

      3.1

      1. Beschaffung, Lernziele a und b,

in Verbindung mit den Berufsbildpositionen

    1. I.2)

      3

      1. Kommunikation und Kooperation, Lernziele b, e und f,

    2. I.

      4

      1. Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele f, g und h,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

    1. I.

      5

      1. Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, d, e und f,

fortzuführen. ---------- 1) Abschnitt I 2) Abschnitt II

(2)

In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen

  1. II.

    3.2

      1. Erschließung, Lernziele a und b,

  2. II.
      1. 3.3

        Verwaltung und Pflege von Datenspeichern, Lernziele a bis c,

in Verbindung mit der Berufsbildposition

  1. I.

    5

      1. Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel a,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

    1. I.

      3

      1. Kommunikation und Kooperation, Lernziele d, e und f,

    2. I.

      5

      1. Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, d bis f,

fortzuführen.

(3)

In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition

  1. I.

    2

      1. Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel d,

in Verbindung mit den Berufsbildpositionen

  1. I.

    4

      1. Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele i und k,

  2. I.

    5

      1. Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel c,

  3. I.

    6

      1. Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziel a,

  4. II.
      1. 3.4

        Informationsvermittlung und Informationsdienstleistungen, Lernziele b bis e,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

  1. I.

    1.3

      1. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

  2. I.
      1. 1.4

        Umweltschutz,

  3. I.

    3

      1. Kommunikation und Kooperation, Lernziele b und d bis f,

  4. I.

    5

      1. Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und d bis f,

fortzuführen.

        1. Drittes Ausbildungsjahr

(1) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition

  1. I.

    2

      1. Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel c,

in Verbindung mit den Berufsbildpositionen

  1. I.

    3

      1. Kommunikation und Kooperation, Lernziel c,

  2. II.
      1. 3.2

        Erschließung, Lernziel c,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

  1. I.

    1.3

      1. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

  2. I.
      1. 1.4

        Umweltschutz,

  3. I.

    3

      1. Kommunikation und Kooperation, Lernziele d bis f,

  4. I.

    4

      1. Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel f,

  5. I.

    5

      1. Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und d bis f,

fortzuführen.

(2)

In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition

  1. I.

    3

      1. Kommunikation und Kooperation, Lernziele a und g,

in Verbindung mit den Berufsbildpositionen

  1. I.

    1.2

      1. Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziel e,

  2. II.
      1. 3.1

        Beschaffung, Lernziel c,

  3. II.
      1. 3.4

        Informationsvermittlung und Informationsdienstleistungen, Lernziele a und f,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

  1. I.

    3

      1. Kommunikation und Kooperation, Lernziele d bis f,

  2. I.

    5

      1. Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und d bis f,

fortzuführen.

(3)

In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition

  1. II.

    3.5

      1. Marketing,

in Verbindung mit der Berufsbildposition

  1. I.

    6

      1. Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziele b und c,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

  1. I.

    3

      1. Kommunikation und Kooperation, Lernziele d bis g,

fortzuführen.

      1. Fachrichtung Bildagentur

        1. Erstes Ausbildungsjahr

(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen

  1. 1.1

    Stellung, Rechtsform, Organisation und Aufgaben,

  2. 1.2

    Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele a bis d,

  3. 1.3

    Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

  4. 1.4

    Umweltschutz,

  5. 4

    Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele a und b,

zu vermitteln.

(2)

In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition

  1. 2

    Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel a,

in Verbindung mit den Berufsbildpositionen

  1. 3

    Kommunikation und Kooperation, Lernziel d,

  2. 4

    Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c, e und l,

  3. 5

    Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,

zu vermitteln.

(3)

In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition

  1. 2

    Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel b,

in Verbindung mit den Berufsbildpositionen

  1. 4

    Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel d,

  2. 5

    Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel d,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

  1. 5

    Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,

fortzuführen.

        1. Zweites Ausbildungsjahr

(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition

    1. I.1)

      2

      1. Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel d,

in Verbindung mit den Berufsbildpositionen

    1. I.

      3

      1. Kommunikation und Kooperation, Lernziel e,

    2. I.

      4

      1. Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel i,

    3. I.

      5

      1. Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a und c,

  1. II.2)
      1. 4.1

        Beschaffung, Lernziele a und c,

  2. II.
      1. 4.2

        Erschließung, Lernziel a,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

    1. I.

      1.3

      1. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

  1. I.
      1. 1.4

        Umweltschutz,

    1. I.

      5

      1. Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und d bis f,

fortzuführen. ---------- 1) Abschnitt I 2) Abschnitt II

(2)

In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen

  1. I.

    3

      1. Kommunikation und Kooperation, Lernziel b,

  2. I.

    6

      1. Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziel a,

in Verbindung mit den Berufsbildpositionen

  1. I.

    3

      1. Kommunikation und Kooperation, Lernziel f,

  2. II.
      1. 4.4

        Bildvermittlung, Lernziele a, d und e,

zu vermitteln.

(3)

In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition

  1. II.

    4.3

      1. Aufbewahrung und technische Bearbeitung, Lernziele a und c,

in Verbindung mit der Berufsbildposition

  1. I.

    4

      1. Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele f bis h und k,

zu vermitteln.

        1. Drittes Ausbildungsjahr

(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition

  1. I.

    2

      1. Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel c,

in Verbindung mit den Berufsbildpositionen

  1. II.

    4.1

      1. Beschaffung, Lernziele b, d und e,

  2. II.
      1. 4.2

        Erschließung, Lernziele b und c,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

  1. I.

    1.3

      1. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

  2. I.

    4

      1. Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c und d,

  3. I.

    5

      1. Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und d bis f,

fortzuführen.

(2)

In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition

  1. I.

    3

      1. Kommunikation und Kooperation, Lernziele a, c und g,

in Verbindung mit den Berufsbildpositionen

  1. I.

    1.2

      1. Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziel e,

  2. I.

    6

      1. Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziele b und c,

  3. II.
      1. 4.3

        Aufbewahrung und technische Bearbeitung, Lernziel b,

  4. II.
      1. 4.4

        Bildvermittlung, Lernziel b,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

  1. I.

    3

      1. Kommunikation und Kooperation, Lernziele e und f,

  2. I.

    4

      1. Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel l,

  3. II.
      1. 4.3

        Aufbewahrung und technische Bearbeitung, Lernziel c,

fortzuführen.

(3)

In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition

  1. II.

    4.5

      1. Marketing

in Verbindung mit der Berufsbildposition

  1. II.

    4.4

      1. Bildvermittlung, Lernziele c, f und g,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

  1. I.

    1.4

      1. Umweltschutz,

  2. II.
      1. 4.1

        Beschaffung, Lernziele a, d und e,

  3. II.
      1. 4.4

        Bildvermittlung, Lernziele d und e,

fortzuführen. Fachrichtung Medizinische Dokumentation

        1. Erstes Ausbildungsjahr

(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen

  1. 1.1

    Stellung, Rechtsform, Organisation und Aufgaben,

  2. 1.2

    Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele a bis d,

  3. 1.3

    Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

  4. 1.4

    Umweltschutz,

  5. 4

    Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele a und b,

zu vermitteln.

(2)

In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition

  1. 2

    Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel a,

in Verbindung mit den Berufsbildpositionen

  1. 3

    Kommunikation und Kooperation, Lernziel d,

  2. 4

    Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c, e und l,

  3. 5

    Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,

zu vermitteln.

(3)

In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition

  1. 2

    Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel b,

in Verbindung mit den Berufsbildpositionen

  1. 4

    Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel d,

  2. 5

    Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel d,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

  1. 5

    Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,

fortzuführen.

        1. Zweites Ausbildungsjahr

(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen

  1. I.1)

    5

      1. Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel c, II.2)

      2. 5.1

        Sammlung, Erfassung und Strukturierung medizinischer Informationen, Lernziele a und b

in Verbindung mit den Berufsbildpositionen

  1. I.

    3

      1. Kommunikation und Kooperation, Lernzeile b, c, e und f,

  2. I.

    4

      1. Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele f bis h,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

  1. I.

    5

      1. Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und d bis f

fortzuführen.

(2)

In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen

  1. II.

    5.2

      1. Erschließung und Verschlüsselung, Lernziele a und b,

  2. II.
      1. 5.3

        Verwaltung und Pflege von Datenbeständen, Lernziel a

in Verbindung mit der Berufsbildposition

  1. I.

    5

      1. Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel a

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

  1. I.

    3

      1. Kommunikation udn Kooperation, Lernziele d bis f,

  2. I.

    5

      1. Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b bis f

fortzuführen.

(3)

In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen

  1. I.

    2

      1. Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel d,

  2. II.
      1. 5.4

        Statistik und Informationsdienstleistungen, Lernziele a und b

in Verbindung mit den Berufsbildpositionen

  1. I.

    4

      1. Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele i und k,

  2. I.

    6

      1. Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziel a

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

  1. I.

    1.3

      1. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

  2. I.
      1. 1.4

        Umweltschutz,

  3. I.

    3

      1. Kommunikation und Kooperation, Lernziele b und d bis f,

  4. I.

    4

      1. Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel l,

  5. I.

    5

      1. Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b bis f,

fortzuführen.

        1. Drittes Ausbildungsjahr

(1) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition

  1. I.

    2

      1. Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel c

in Verbindung mit der Berufsbildposition

  1. II.

    5.2

      1. Erschließung und Verschlüsselung, Lernziele c und d

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

  1. I.

    1.3

      1. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

  2. I.
      1. 1.4

        Umweltschutz,

  3. I.

    3

      1. Kommunikation und Kooperation, Lernziele d bis f,

  4. I.

    4

      1. Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel f,

  5. I.

    5

      1. Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele, b bis f,

  6. II.
      1. 5.4

        Statistik und Informationsdienstleistungen, Lernziele a und b

fortzuführen.

(2)

In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition

  1. II.

    5.1

      1. Sammlung, Erfassung und Strukturierung medizinischer Informationen, Lernziel c

in Verbindung mit der Berufsbildpositionen

  1. I.

    1.2

      1. Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziel e,

  2. II.
      1. 5.3

        Verwaltung und Pflege von Datenbeständen, Lernziele b und c

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

  1. I.

    3

      1. Kommunikation und Kooperation, Lernziele d bis f,

  2. I.

    5

      1. Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b bis f,

  3. II.
      1. 5.2

        Erschließung und Verschlüsselung, Lernziel a

fortzuführen.

(3)

In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition

  1. II.

    5.4

      1. Statistik und Informationsdienstleistungen, Lernziel c

in Verbindung mit den Berufsbildpositionen

  1. I.

    3

      1. Kommunikation und Kooperation, Lernziele a und g,

  2. I.

    6

      1. Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziele b und c,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

  1. I.

    3

      1. Kommunikation und Kooperation, Lernziele d bis f

fortzuführen.

Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste/zur Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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