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§ 1 MeistPrFRGlV

Gleichstellung von Meisterprüfungszeugnissen im Handwerk

Französische Zeugnisse über das Bestehen der Meisterprüfung werden den deutschen Zeugnissen über das Bestehen der Meisterprüfung im Handwerk nach Maßgabe der in der Anlage enthaltenen Aufstellung gleichgestellt.

Verordnung zur Gleichstellung französischer Meisterprüfungszeugnisse mit Meisterprüfungszeugnissen im Handwerk · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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