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§ 11 Met/GlockAusbV

Nichtanwenden von Vorschriften

Die bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsbildungspläne und Prüfungsanforderungen für die Ausbildungsberufe Zinngießer/Zinngießerin, Metallformer und Metallgießer/Metallformerin und Metallgießerin sowie Glockengießer/Glockengießerin sind nicht mehr anzuwenden.

Verordnung über die Berufsausbildung zum Metall- und Glockengießer/zur Metall- und Glockengießerin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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