AdvoCite
§ 4 MetallbAusbVO
Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
- 2.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung
- a)
Gürtlertechnik,
- b)
Metalldrücktechnik oder
- c)
Ziseliertechnik sowie
- a)
- 3.
fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten werden in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.
Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Entwerfen von Werkstücken gemäß Kundenanforderungen unter Berücksichtigung von Gestaltungsgrundsätzen,
- 2.
manuelles und digitales Erstellen von Werkstück- und Werkzeugzeichnungen,
- 3.
Planen von Herstellungsprozessen und Arbeitsabläufen unter Berücksichtigung betrieblicher Qualitätssicherung,
- 4.
Anfertigen von Mustern, Modellen und Formen gemäß Kundenanforderungen,
- 5.
Bearbeiten von Werkstücken durch abtragende, umformende und oberflächenverändernde Verfahren,
- 6.
Verbinden von metallischen und nichtmetallischen Werkstücken mittels formschlüssiger und stoffschlüssiger Fügetechniken,
- 7.
Bearbeiten, Beschichten und Versiegeln von Oberflächen,
- 8.
Messen und Prüfen von Werkstücken und Werkzeugen sowie Übergeben an Kunden und
- 9.
Handhaben von Betriebsmitteln und Gefahrstoffen sowie Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen.
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Gürtlertechnik sind:
- 1.
Planen der Herstellung von Gussteilen sowie Bearbeiten von Gussteilen und deren Oberflächen,
- 2.
Herstellen und Bearbeiten von Formteilen und Hohlkörpern,
- 3.
Planen, Vorbereiten und Herstellen von Bauelementen zur Elektrifizierung sowie
- 4.
Herstellen von Spezialwerkzeugen.
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Metalldrücktechnik sind:
- 1.
Herstellen von rotationssymmetrischen Hohlkörpern sowie
- 2.
Herstellen von Drückfuttern und Drückwerkzeugen.
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Ziseliertechnik sind:
- 1.
Anfertigen von künstlerischen Entwürfen und Modellen,
- 2.
gestaltendes Bearbeiten und Ziselieren von ein- und mehrteiligen Abgüssen,
- 3.
Herstellen von Hohlkörpern und Reliefs sowie
- 4.
Herstellen von Ziselier- und Treibwerkzeugen.
Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie
- 4.
Umweltschutz.