§ 1 MikrotAusbV
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Mikrotechnologe/Mikrotechnologin wird staatlich anerkannt.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Mikrotechnologen/zur Mikrotechnologin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle