Die schriftliche Prüfung besteht aus einer unter Aufsicht anzufertigenden Arbeit mit komplexen praxisbezogenen Aufgaben aus den Prüfungsinhalten nach § 10 Absatz 2.
(2)
Die Bearbeitungszeit für die schriftliche Prüfung beträgt 180 Minuten.
Milchwirtschaftlicher-Labormeister-Prüfungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle