§ 5 MilchLMeistPrV
Bewertung der Prüfung
Für die Bewertung der Leistungen in der Prüfung ist der in Anlage 1 dargestellte sechsstufige Bewertungsmaßstab anzuwenden.
Milchwirtschaftlicher-Labormeister-Prüfungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle