Gesetze › MilchQBALMZustV § 2 MilchQBALMZustV Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Verordnung über die Zuständigkeit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung bei Maßnahmen zur Verbesserung der Milchqualität · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 1 Schlußformel