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§ 13 MISSAufstV

Prüfungsamt

Die Universität der Bundeswehr München richtet ein Prüfungsamt ein. Dieses ist zuständig für

  1. 1.

    die Führung der Studien- und Prüfungsakten,

  2. 2.

    die Organisation des Ablaufs der Prüfungen,

  3. 3.

    die Ausstellung der Abschlusszeugnisse und

  4. 4.

    die Durchführung von Widerspruchsverfahren.

Verordnung über den Aufstieg in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst über den Masterstudiengang „Intelligence and Security Studies“ · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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