Gesetze › MittelweserG › - Schlußbestimmungen § 17 MittelweserG Dieses Gesetz findet auch auf die zur Zeit des Inkrafttretens eingeleiteten Enteignungen Anwendung. Gesetz über den Grunderwerb für die Kanalisierung der Mittelweser · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 16 § 18