§ 1 MKUServAusbV
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf zur Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle